Pflegereform - Bessere Leistungen bei Demenz

von Thomas Meinhold (Kommentare: 0)

Höheres Pflegegeld ohne Antrag

Am 1. Juli 2008 trat die Pflegereform in Kraft. Die Betreuung von Angehörigen im häuslichen Umfeld soll einen höheren Stellenwert erhalten. Mehr Pflegegeld und die so genannte Pflegezeit sind wichtige Verbesserungen. Viele Unklarheiten und Fragen gibt es diesbezüglich noch zu den Leistungen bei der Pflege von Demenzkranken. Hier eine Auswahl von wichtigen Fragen und Antworten.

Bessere Leistungen bei Demenz

FRAGE:
Ich pflege schon viele Monate meinen Vater und bekomme Pflegegeld. Muss ich, um den nunmehr höheren Betrag zu bekommen, einen extra Antrag stellen?

ANTWORT:
Nein, Sie müssen keinen neuen Antrag stellen. Die höheren Beträge werden automatisch angepasst und ausgezahlt. Sie erhalten auch keinen Extra-Bescheid von der Pflegekasse über die Erhöhung.


FRAGE:
Für Demenzkranke steht doch jetzt mehr Geld zur Verfügung, muss ich das beantragen?

ANTWORT:
Wenn noch keine zusätzlichen Betreuungsleistungen wegen Einschränkungen der Alltagskompetenz zur Verfügung gestellt wurden, sollten Sie dies unbedingt bei der Pflegekasse beantragen. Ansonsten kann die Abrechnung automatisch bis zu den neuen Höchstbeträgen bei der Pflegekasse erfolgen.


FRAGE:
Kann ich mit diesem Geld für Demenzkranke auch meine Bekannte bezahlen, wenn sie stundenweise an meiner Stelle meinen Mann betreut?

ANTWORT:
Nein, das ist nicht möglich. Es können im Grundbetrag bis zu 100,00 EURO monatlich oder im erhöhten Betrag bis zu 200,00 EURO monatlich für die Betreuung in Anspruch genommen werden, allerdings nur, wenn diese durch Fachleute, also zugelassene Betreuungseinrichtungen oder Pflegekräfte, erfolgt.


Neue Leistungen bei Demenz

FRAGE:
Mein Angehöriger, den ich pflege, hat eine Demenz-Erkrankung. Als ich im Frühjar Pflegegeld beantragte, wurde dies abgelehnt. Kann ich jetzt nach der Reform möglicherweise Leistungen für die Pflege erhalten?

ANTWORT:
Ja, die Leistungen für Demenzkranke stehen seit dem 1. Juli 2008 unabhängig von einer Pflegestufe zur Verfügung. Für die so genannte Pflegestufe 0 ist aber Bedingung, dass trotzdem ein Hilfebedarf in der Grundpflege besteht. In diesem Fall stellen Sie erneut einen formlosen Antrag auf zusätzliche Betreuungsleistungen bei der Pflegekasse.


FRAGE:
Der Medizinische Dienst (MDK) war kürzlich zur Begutachtung meiner Mutter, die an Demenz leidet, bei uns. Bei diesem Termin behauptete meine Mutter, alles selbst zu können und strengte sich bei den Tests an, um ihrer Meinung nach gut abzuschneiden. Diese Momentaufnahme entsprach aber gar nicht der Realität. Wie geht der MDK mit solchen Situationen um?

ANTWORT:
Das Bestreben, alles selbst zu können, ist typisch für das Krankheitsbild. Der Medizinische Dienst ist für solche speziellen Situationen geschult. Bei der Begutachtung sollte immer ein Angehöriger dabei sein, der dem Arzt die Situation schildern kann. Auch das Führen eines Pflegetagebuches oder die Berichte vom Pflegedienst können für die Beurteilung hilfreich sein. Ferner kann ein ärztliches Attest vorgelegt werden.


FRAGE:
Erhalten auch Demenzkranke in Pflegeheimen mehr Geld für die Betreuung?

ANTWORT:
Nein, eine Zuzahlung an die Heimbewohner direkt erfolgt nicht. Heimen, die sich um die Betreuung Demenzkranker besonders kümmern, wird aber mehr Geld zur Verfügung gestellt, um zusätzliches Personal einzustellen und somit die Betreuung zu verbessern. Manche Heime bieten auch zusätzliche Leistungen für Demente an. Fragen Sie in dem Heim danach.


FRAGE:
Meine Frau ist schwer an Demenz erkrankt, hat die Pflegestufe II und lebt mit mir zusammen in unserer Wohnung. Ich bemühe mich, meine Frau soweit es geht selbst zu versorgen, bald werde ich es aber auch mit der Hilfe der Schwestern von der Sozialstation nicht mehr schaffen. Welche Kosten würden mir bei dem Umzug meiner Frau in ein Pflegeheim entstehen?

ANTWORT:
Die Kosten für einzelne Heime sind sehr unterschiedlich und setzen sich aus mehreren Positionen für Pflege und Betreuung, die Versorgung und das Wohnen zusammen. Die Pflegekassen zahlen in Abhängigkeit von der Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe) einen pauschalen Betrag. Diesen Betrag übersteigende Mehrkosten sind wie auch in der ambulanten Pflege durch den Betroffenen selbst zu zahlen. Sollte es ganz oder teilweise nicht möglich sein, den Eigenanteil selbst zu bestreiten, ist ein Antrag beim zuständigen Sozialamt zu stellen.
Grundsätzlich ist zu empfehlen, sich vor Abschluss eines Heimvertrages mehrere Heime anzusehen und sich neben den Leistungen des Heimes, die ebenfalls sehr unterschiedlich sein können, auch nach zusätzlichen Angeboten, z.B. für demenzkranke Menschen, und nach den Heimkosten zu erkundigen. Eine Entscheidung sollte dann in Abwägung der eigenen Interessen und den Erwartungen an das Heim erfolgen.


Probleme mit dem Pflegedienst

FRAGE:
Gibt es Leistungen des Pflegedienstes, die ich nach Feststellung einer Pflegestufe in Anspruch nehmen muss?

ANTWORT:
Bei Beantragung der Pflegestufe kann man sich bereits vorher für die Leistungsart, welche man in Anspruch nehmen möchte, entscheiden. Man hat die Möglichkeit, Pflegegeld zu beantragen, welches dann (bei genehmigter Pflegestufe) auf das private Konto überwiesen wird und wovon man eine private Pflegeperson finanzieren kann. Wenn ein ambulanter Pflegedienst in die Versorgung einbezogen werden soll, ist es ratsam, eine Pflegesachleistung zu wählen. Eine Kombination der beiden Leistungsarten ist auch möglich, wenn die Pflege durch Pflegedienst und private Pflegeperson erbracht werden. Die Pflegekasse schreibt lediglich Leistungskomplexe (LK) vor. LK 2 bedeutet zum Beispiel "Kleine Körperpflege", LK 4 "Große Körperpflege". Welche Leistungskomplexe man in Anspruch nimmt, ist frei wählbar und sollte individuell auf den Pflegebedürftigen abgestimmt sein. Wie viel und wie oft Sie eine Pflege in Anspruch nehmen, wird von der Pflegekasse nicht vorgeschrieben.


FRAGE:
Kann man mich zwingen, einen bestimmten Pflegedienst oder eine bestimmte Sozialstation zu nutzen?

ANTWORT:
Nein, die Entscheidung liegt allein bei Ihnen. Selbstverständlich können Sie auf Empfehlungen hören, dennoch sollten Sie skeptisch werden, wenn Ihnen jemand besonders intensiv angeraten wird.


FRAGE:
Was kann ich tun, wenn Leistungen durch einen Pflegedienst erbracht wurden, die nicht vereinbart waren?

ANTWORT:
In diesem Fall sollte man unbedingt Rücksprache mit dem Pflegedienst nehmen und klären, aus welchem Grund die zusätzlichen Leistungen erbracht wurden. Es sollte geprüft werden, ob evtl. ein Notfall vorgelegen hat, so dass zusätzliche Leistungen erforderlich waren, oder der Pflegebedürftige diese Leistung gewünscht hat. Grundsätzlich muss für nicht vereinbarte Leistungen auch nicht bezahlt werden.

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