Patientenrechte in Deutschland heute
Dieses Dokument ist in einem gemeinsamen Beratungsprozess durch den AOK-Bundesverband, den Arbeitskreis Gesundheit und Soziales der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände, die Bundesärztekammer, die Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnen-Stellen, das Bundesministerium für Gesundheit, die Bundeszahnärztekammer, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, den Deutscher Pflegerat, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Notgemeinschaft Medizingeschädigte e.V., den Verband der Deutschen Angestelltenkrankenkassen/Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V. sowie die beteiligten Länder erstellt worden. Es ist auf der Grundlage eines Gutachtens der Professoren Francke und Hart der Universität Bremen, Institut für Gesundheits- und Medizinrecht erstellt worden. Die 72. Gesundheitsministerkonferenz hat dieses Dokument einstimmig auf ihrer Sitzung am 9./10.Juni 1999 in Trier verabschiedet.
Inhaltsverzeichnis
I Präambel
II Patientenrechte auf sorgfältige Information
- Recht auf Information
- Einwilligung
- Umfang der Aufklärung
- Information über Versuchsbehandlungen
- Zeitpunkt der Aufklärung
- Wer klärt den Patienten auf?
- Wer ist außer dem Patienten zu informieren?
- Verzicht auf Aufklärung
- Dokumentation der Aufklärung
- Information und Beratung durch Krankenkassen und andere Stellen
III Patientenrechte in der Behandlung
- Recht auf qualifizierte Behandlung
- Recht auf qualifizierte Pflege und Versorgung
- Wahlrechte des Patienten
- Mitwirkung des Patienten an der Behandlung
- Dokumentation der Behandlung
- Einsichtsrecht
- Vertraulichkeit der Patientendaten und Datenschutz
- Übernahme der Behandlungskosten in der Gesetzlichen Krankenversicherung
- Aufklärung über die Kostenübernahme
IV Recht auf selbstbestimmtes Sterben
V Rechte im Schadensfall
- Bei wem kann man sich beschweren und sich beraten lassen?
- Wo kann man Schadensersatzansprüche klären lassen?
- Kosten
- Gerichtsverfahren
- Unterstützung durch die Krankenkassen der Gesetzlichen Krankenversicherung
VI Anhang
Literaturempfehlungen
Ihr gutes Recht als Patient
Rechte kennen – Rechte durchsetzen Viele Patienten und Versicherte sind selbstbewusster geworden und nehmen ungünstige Krankheitsverläufe oder eine Leistungsverweigerung der Krankenkasse nicht mehr einfach hin. Doch wenn Sie als Patient fair und gleichberechtigt behandelt werden wollen, sollten Sie Ihre Rechte genau kennen. Dieser Ratgeber • bietet einen Überblick über die im deutschen Recht verstreut geregelten Patientenrechte, • klärt Ihre Rechte gegenüber Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Heilpraktikern, Pflegepersonal, Krankenhäusern und Krankenkassen, • erläutert, wie Sie bei möglichen Behandlungsfehlern konkret vorgehen sollten.
Patientenrechte am Ende des Lebens: Vorsorgevollmacht · Patientenverfügung · Selbstbestimmtes Sterben
Heute können Patienten selbst bei schwersten unheilbaren Körper- und Gehirnschäden fast „unendlich“ lang am Leben gehalten werden. Nicht selten muss dann das „Sterbenlassen“ des Patienten juristisch erkämpft werden. Die Autoren zeigen anhand praxisnaher Fälle, wie man sinnvoll für eine solche Situation vorsorgt und notfalls das Recht auf den eigenen Tod erstreitet.
Behandelt sind u.a. folgende Themen und Fragen:
-
Selbstbestimmung und Vorsorge bei Krankheit und Tod, Durchsetzung Ihrer Rechte
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Recht auf Leben, Recht auf Sterben, Pflicht zu leben?
-
Medizinische und rechtliche Grundlagen.
Das Interesse an dem Thema wächst schlagartig, seitdem das neue „Patientenverfügungsgesetz“ vom 1.9.2009 und das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs zur passiven Sterbehilfe vom 25.6.2010 die Aufmerksamkeit in der Bevölkerung geschärft haben. Explosionsartig nimmt die Zahl der Patientenverfügungen zu. Der Ratgeber konzentriert sich zum einen auf den Vorsorgeaspekt (Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht), zum anderen nehmen jetzt die Fälle drastisch zu, bei denen es um das Zulassen des Sterbens geht. Mehr denn je wird von Angehörigen auch nach mündlichen Willensäußerungen der oft jahrelang bewusstlosen Patienten geforscht und der Patientenwille sodann ggf. gegen den Widerstand von Ärzten, Kliniken und Pflegeheimen durchgesetzt. Die Autoren, die diese höchstrichterliche Rechtsprechung maßgeblich mit herbeigeführt haben, gehen hierauf besonders ein.