I. Präambel
Niemand darf bei der medizinischen Versorgung wegen Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen, politischen und sonstigen Anschauungen, seines Alters, seiner Lebensumstände oder seiner Behinderung diskriminiert werden.
Behandlung und Pflege haben die Würde und Integrität des Patienten 1 zu achten, sein Selbstbestimmungsrecht und sein Recht auf Privatheit zu respektieren und das Gebot der Humanität zu beachten.
Respekt, Vertrauen und die einverständliche Zusammenarbeit von Ärzten, Pflegepersonal und Patienten sind unabdingbare Voraussetzungen für den gewünschten Erfolg einer Behandlung.
Das vorliegende Dokument informiert Patienten und Versicherte über ihre wichtigsten Rechte und Pflichten 2. Es soll gleichzeitig Ärzten, Zahnärzten, Pflegekräften und Psychotherapeuten sowie Mitarbeitern aus Gesundheitsfachberufen bei der täglichen Arbeit als Orientierungshilfe dienen.
Wenn Arzt und Patient ausreichend informiert sind, kann eine vertrauensvolle Beziehung entstehen.
Patienten und Ärzte haben das übereinstimmende Ziel, Gesundheit zu erhalten, Krankheiten vorzubeugen, zu erkennen, zu lindern und zu heilen. Dieses Ziel erfordert eine gemeinsame Anstrengung aller Beteiligten im Gesundheitssystem, auch der Krankenversicherung und Gesundheitsverwaltungen.
Nur wer seine Rechte und Pflichten kennt, kann diese Aufgabe bewusst und erfolgreich wahrnehmen.
Wer als Patient über seine Rechte informiert ist, kann sich aktiv am Behandlungsprozeß beteiligen. Wer als Arzt, Krankenhaus oder Versicherer seine Pflichten kennt, kann Patienten besser unterstützen.
Dieses Dokument soll zur Stärkung der Position des Patienten im Gesundheitswesen beitragen. Es will das Arzt-Patienten-Gespräch anregen und durch Informationen die Entscheidung des Patienten erleichtern. Das Dokument schafft dabei kein neues Recht, sondern gibt einen Überblick über wesentliche bestehende Rechte. Es ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
Das Dokument ist eine Momentaufnahme und wird entsprechend der rechtlichen Entwicklung fortzuschreiben sein. Insbesondere gilt es, die Beteiligung von Patienten im Gesundheitswesen auszubauen.
Patienten haben ein Recht auf detaillierte Information und Beratung, sichere, sorgfältige und qualifizierte Behandlung und angemessene Beteiligung. Dabei sind die ärztliche Schweigepflicht und der Datenschutz zu beachten.
Ein Behandlungserfolg kann jedoch trotz bester Therapie nicht garantiert werden. Gleichzeitig fördert die Mitwirkung und Einhaltung der Pflichten durch den Patienten sehr wesentlich den Behandlungserfolg.
1 In dem vorliegenden Entwurf werden der Begriff „Patient“ und bei Berufs-/Gruppenbezeichnungen jeweils die männliche Form verwendet. Die GMK legt Wert auf die Feststellung, dass hierbei sowohl die männliche als auch die weibliche Form gemeint ist.
2 Das Dokument gibt einen Überblick über den bestehenden Rechtszustand. Details können aus Gründen der Übersichtlichkeit dabei nicht dargestellt werden. Insbesondere im Bereich des Leistungsrechtes bezieht sich die Darstellung auf den Regelfall in der Gesetzlichen Krankenversicherung.