Die gesetzliche Pflegeversicherung

gesetzliche Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung wurde zum 1. Januar 1995 mit der Einführung des SGB XI als "fünfte Säule" der Sozialversicherung in Deutschland eingeführt. Träger der Pflegeversicherung sind die Pflegekassen, deren Aufgaben von den Krankenkassen wahrgenommen werden. Alle gesetzlich krankenversicherten Personen wurden mit Inkrafttreten des SGB XI in die soziale Pflegeversicherung aufgenommen. Alle Vollversicherten einer privaten Krankenversicherung wurden automatisch Mitglieder der privaten Pflegeversicherung. Damit wurde erstmals ein Versicherungsschutz für nahezu die gesamte Bevölkerung eingeführt. Um die Pflegeversicherung zu finazieren, begann die Beitragspflicht am 1. Januar 1995, während die ersten Leistungen erst ab 1. April 1995 beansprucht werden konnten.

Verteilung der Leistungsempfänger in der Pflegeversicherung
Im Jahr 2012 betrug der Anteil der Leistungsempfänger an den Versicherten der sozialen Pflegeversicherung (Pflegestufen 0. I, II, III) in der Altersgruppe der 55- bis 60-Jährigen rund 1,5 Prozent.

Seit dem 1. April 1995 werden Leistungen für die häusliche Pflege übernommen, seit dem 1. Juli 1996 auch für die stationäre Pflege.

Welche Möglichkeiten der Pflege gibt es, in welchen Punkten unterscheiden sie sich, was ist die richtige Form für Sie?

Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick

Wenn Sie Leistungen für die häusliche Pflege in Anspruch nehmen, haben Sie die Wahl zwischen Geld- und Sachleistungen.

Geldleistungen erhalten Sie, wenn Sie oder andere Angehörige die Pflege komplett übernehmen. Über dieses Geld kann frei verfügt werden. Die höheren Sachleistungen werden in Anspruch genommen, wenn ein professioneller Pflegedienst mit der Pflege betraut ist. Dieser rechnet bis zum jeweiligen Höchstbetrag direkt mit der Kasse ab. Wird die häusliche Pflege durch professionelle Dienste ergänzt, die Sachleistungen aber nicht komplett ausgeschöpft, empfiehlt es sich, Kombinationsleistungen zu beantragen. Der nicht genutzte Prozentsatz der Sachleistungen wird dann anteilig als Pflegegeld gezahlt.

Wie beantragen Sie die Leistungen bei Ihrer Pflegekasse?

Antragsformulare für Leistungen der Pflegeversicherung erhalten Sie bei der bei Ihrer Krankenkasse eingerichteten Pflegekasse. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (bei privat Versicherten der Gutachterdienst Medicproof GmbH) schickt dann nach einer Terminvereinbarung einen Gutachter, der den/die Kranke/n zu Hause untersucht und in die Pflegestufe eingruppiert. Dem Gutachter ist bei seinem Besuch detailliert vom Umfang der Pflege zu berichten. Ein „Pflegetagebuch“, in das Sie für einen gewissen Zeitraum alle Pflegetätigkeiten und die dafür benötigte Zeit eingetragen haben, kann dabei hilfreich sein.

Unter Berücksichtigung dieses Gutachtens entscheidet die Pflegekasse, ob und in welcher Stufe der Antragsteller eingeordnet wird.

Ein Einstufungsbescheid informiert den Antragsteller über die bewilligten Leistungen der Pflegekasse. Wer mit der Einstufung nicht einverstanden ist, kann Widerspruch einlegen.
Verschlechtert sich der Gesundheitszustand des/der Pflegebedürftigen, kann jederzeit bei der zuständigen Pflegekasse eine Höherstufung beantragt werden. Die Leistungen werden ab dem Datum der Antragstellung bezahlt.

Zusätzliche Absicherung der Kosten durch eine Pflegetagegeldversicherung

Eine Pflegetagegeldversicherung bietet sich an, wenn die Pflege privat vorgenommen werden soll oder wenn Sie ein Zusatzeinkommen erhalten möchten. Durch diese Form der Pflegeversicherung bekommen Pflegebedürftige einen vereinbarten Betrag für jeden Tag, an dem sie Pflege benötigen. Die Höhe vom Pflegegeld ist abhängig vom Grad ihrer Pflegebedürftigkeit. Bei höchster Pflegebedürftigkeit gibt es das volle Tagegeld. Bei den meisten Tarifen erhalten Sie bei Pflegestufe II 60 bis 70 Prozent und bei Pflegestufe I 20 bis 50 Prozent. Manche Tagegeldversicherungen zahlen bei der Pflege im Heim mehr als bei privater Pflege.