Fragen und Antworten zur Pflegeversicherung
Wer ist pflegebedürftig?
Antwort:
Menschen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung auf Dauer in erheblichem Maße Hilfen in ihrem Alltag benötigen, z.B. durch:
- Verluste, Lähmungen oder andere Funktionsstörungen am Stütz- und Bewegungsapparat
- Funktionsstörungen der inneren Organe oder der Sinnesorgane
- Störungen des zentralen Nervensystems wie Antriebs-, Gedächtnis- oder Orientierungsstörungen sowie endogene Psychosen, Neurosen
- Geistige Behinderungen
Was bedeutet Pflegebedürftigkeit?
Antwort:
Hilfen (Unterstützung, Übernahme, Beaufsichtigung oder Anleitung) werden benötigt bei:
- Körperpflege (z.B. Waschen, Duschen, Kämmen)
- Ernährung (z.B. Zubereiten und Hilfe bei der Aufnahme von Nahrung)
- Mobilität (z.B. beim Aufstehen, An- und Ausziehen, Gehen und Stehen)
- Hauswirtschaftlicher Versorgung (z.B. Putzen, Waschen, Einkaufen, Kochen)
Wo finden die Hilfen statt?
Antwort:
- Zuhause (ambulante Pflege)
- als Tagespflege - Versorgung tagsüber
- als Nachtpflege - Versorgung über Nacht
- in einem Pflegeheim (stationäre Pflege)
- als Kurzzeitpflege / Urlaubspflege - 24 Stunden Versorgung und Betreuung bis zu 4 Wochen im Jahr
- als Vollstationäre Pflege - Kompletter Umzug in ein Pflegeheim
Wonach richten sich die Hilfen?
Antwort:
Nach dem Schweregrad der Pflegebedürftigkeit und dadurch bedingtem Umfang des Hilfebedarfs:
- Pflegestufe 1, erhebliche Pflegebedürftigkeit
Der tägliche Pflegeaufwand muss mindestens 90 Minuten betragen, davon müssen mehr als 45 Minuten auf die Grundpflege entfallen. - Pflegestufe 2, Schwerpflegebedürftigkeit
Der tägliche Pflegeaufwand muss mindestens 180 Minuten betragen, davon mindestens 120 Minuten auf die Grundpflege entfallen. - Pflegestufe 3, Schwerstpflegebedürftigkeit
Der tägliche Pflegeaufwand muss mindestens 5 Stunden betragen, davon mindestens vier Stunden auf die Grundpflege entfallen. - Pflegestufe 3+, Härtefall
Wird bei extrem hoher Pflegebedürftigkeit im Einzelfall geprüft.
Welche Leistungsarten gibt es?
Antwort:
Im häuslichen Bereich:
- Pflegegeld / Pflegesachleistung → Kombi-Leistung möglich
- Beratung zu Pflegehilfsmitteln und Wohnungsanpassung (Zuschuss bis 2.557,00 € für Wohnumfeldverbesserung)
Im stationären Bereich (Pflegeheim)
- Pauschalen für den pflegerischen Aufwand (Pflegeanteil im Tagessatz)
Wie hoch sind die Leistungen?
Antwort:
- Pflegegeld (häusliche Pflege)
Die Pflegekasse kann Pflegegeld auszahlen, wenn der Pflegebedürftige damit die erforderlichen Pflegeleistungen durch private Pflegepersonen in geeigneter Weise sicherstellen kann – Kombination mit Pflegesachleistung ist möglich.
Das Pflegegeld beträgt monatlich:
- Pflegestufe 1 .............. 235,00 €
- Pflegestufe 2 .............. 440,00 €
- Pflegestufe 3 .............. 700,00 €
- Pflegesachleistung (häusliche Pflege)
Die häusliche Pflege (Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung) wird durch qualifizierte Pflegekräfte eines professionellen Pflegedienstes geleistet.
Von den Pflegekassen werden monatlich maximal übernommen:
- Pflegestufe 1 ............. 450,00 €
- Pflegestufe 2 .......... 1.100,00 €
- Pflegestufe 3 .......... 1.550,00 €
- Härtefälle.................. 1.918,00 €
- Teilstationäre Tages- und Nachtpflege
je nach Pflegestufe:
- Pflegestufe 1 .......... 450,00 €
- Pflegestufe 2 ....... 1.100,00 €
- Pflegestufe 3 ....... 1.550,00 €
- Kurzzeitpflege
je nach Pflegestufe:
- Pflegestufe 1 ....... 1.550,00 €
- Pflegestufe 2 ....... 1.550,00 €
- Pflegestufe 3 ....... 1.550,00 €
- Vollstationäre Pflege (Heimpflege)
Für die vollstationäre Pflege, d.h. Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Pflegekosten und Investitionskosten, übernimmt die Pflegekasse seit 1.7.1996 monatlich folgende Beträge pauschal:
- Pflegestufe 1 ............. 1.023,00 €
- Pflegestufe 2 ............. 1.279,00 €
- Pflegestufe 3 ............. 1.550,00 €
- Härtefälle .................... 1.918,00 €