Fragen und Antworten zur Pflegeversicherung

Wer ist pflegebedürftig?

Antwort:

Menschen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung auf Dauer in erheblichem Maße Hilfen in ihrem Alltag benötigen, z.B. durch:

  • Verluste, Lähmungen oder andere Funktionsstörungen am Stütz- und Bewegungsapparat
  • Funktionsstörungen der inneren Organe oder der Sinnesorgane
  • Störungen des zentralen Nervensystems wie Antriebs-, Gedächtnis- oder Orientierungsstörungen sowie endogene Psychosen, Neurosen
  • Geistige Behinderungen

Was bedeutet Pflegebedürftigkeit?

Antwort:

Hilfen (Unterstützung, Übernahme, Beaufsichtigung oder Anleitung) werden benötigt bei:

  • Körperpflege (z.B. Waschen, Duschen, Kämmen)
  • Ernährung (z.B. Zubereiten und Hilfe bei der Aufnahme von Nahrung)
  • Mobilität (z.B. beim Aufstehen, An- und Ausziehen, Gehen und Stehen)
  • Hauswirtschaftlicher Versorgung (z.B. Putzen, Waschen, Einkaufen, Kochen)

Wo finden die Hilfen statt?

Antwort:

  • Zuhause (ambulante Pflege)
  • als Tagespflege - Versorgung tagsüber
  • als Nachtpflege - Versorgung über Nacht
  • in einem Pflegeheim (stationäre Pflege)
  • als Kurzzeitpflege / Urlaubspflege - 24 Stunden Versorgung und Betreuung bis zu 4 Wochen im Jahr
  • als Vollstationäre Pflege - Kompletter Umzug in ein Pflegeheim

Wonach richten sich die Hilfen?

Antwort:

Nach dem Schweregrad der Pflegebedürftigkeit und dadurch bedingtem Umfang des Hilfebedarfs:

  • Pflegestufe 1, erhebliche Pflegebedürftigkeit
    Der tägliche Pflegeaufwand muss mindestens 90 Minuten betragen, davon müssen mehr als 45 Minuten auf die Grundpflege entfallen.
  • Pflegestufe 2, Schwerpflegebedürftigkeit
    Der tägliche Pflegeaufwand muss mindestens 180 Minuten betragen, davon mindestens 120 Minuten auf die Grundpflege entfallen.
  • Pflegestufe 3, Schwerstpflegebedürftigkeit
    Der tägliche Pflegeaufwand muss mindestens 5 Stunden betragen, davon mindestens vier Stunden auf die Grundpflege entfallen.
  • Pflegestufe 3+, Härtefall
    Wird bei extrem hoher Pflegebedürftigkeit im Einzelfall geprüft.

Welche Leistungsarten gibt es?

Antwort:

Im häuslichen Bereich:

  • Pflegegeld / Pflegesachleistung → Kombi-Leistung möglich
  • Beratung zu Pflegehilfsmitteln und Wohnungsanpassung (Zuschuss bis 2.557,00 € für Wohnumfeldverbesserung)

Im stationären Bereich (Pflegeheim)

  • Pauschalen für den pflegerischen Aufwand (Pflegeanteil im Tagessatz)

Wie hoch sind die Leistungen?

Antwort:

  • Pflegegeld (häusliche Pflege)
    Die Pflegekasse kann Pflegegeld auszahlen, wenn der Pflegebedürftige damit die erforderlichen Pflegeleistungen durch private Pflegepersonen in geeigneter Weise sicherstellen kann – Kombination mit Pflegesachleistung ist möglich.

    Das Pflegegeld beträgt monatlich:
    • Pflegestufe 1 .............. 235,00 €
    • Pflegestufe 2 .............. 440,00 €
    • Pflegestufe 3 .............. 700,00 €
  • Pflegesachleistung (häusliche Pflege)
    Die häusliche Pflege (Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung) wird durch qualifizierte Pflegekräfte eines professionellen Pflegedienstes geleistet.

    Von den Pflegekassen werden monatlich maximal übernommen:
    • Pflegestufe 1 ............. 450,00 €
    • Pflegestufe 2 .......... 1.100,00 €
    • Pflegestufe 3 .......... 1.550,00 €
    • Härtefälle.................. 1.918,00 €
  • Teilstationäre Tages- und Nachtpflege
    je nach Pflegestufe:
    • Pflegestufe 1 .......... 450,00 €
    • Pflegestufe 2 ....... 1.100,00 €
    • Pflegestufe 3 ....... 1.550,00 €
  • Kurzzeitpflege
    je nach Pflegestufe:
    • Pflegestufe 1 ....... 1.550,00 €
    • Pflegestufe 2 ....... 1.550,00 €
    • Pflegestufe 3 ....... 1.550,00 €
  • Vollstationäre Pflege (Heimpflege)
    Für die vollstationäre Pflege, d.h. Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Pflegekosten und Investitionskosten, übernimmt die Pflegekasse seit 1.7.1996 monatlich folgende Beträge pauschal:
    • Pflegestufe 1 ............. 1.023,00 €
    • Pflegestufe 2 ............. 1.279,00 €
    • Pflegestufe 3 ............. 1.550,00 €
    • Härtefälle .................... 1.918,00 €