Checkliste Recht & Finanzen

Checkliste Recht & Finanzen

Bei der Pflege von Angehörigen sind eine Reihe von rechtlichen bzw. finanziellen Angelegenheiten zu klären. Zum einen um sich selbst und den zu Pflegenden abzusichern und zum anderen um finanzielle Unterstützungen, Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen.

Woran Sie unbedingt denken sollten Welche Institution bzw. Person zuständig ist
Vorausverfügungen (im beginnenden Stadium der Alzheimer- Krankheit)
  • Vorsorgevollmacht
  • Betreuungsverfügung
  • Patientenverfügung

  • Patient selbst, besser Notar
  • Patient selbst, Hinterlegung beim Amtsgericht (Abtl. Vormundschaftsgericht) hinterlegen
  • Patient selbst, Hinterlegung am besten beim Notar
Vorsorge treffen für mögliche Schäden, die der Betroffene sich oder anderen zufügt Haftpflichtversicherung
Fahrtauglichkeit prüfen Arzt (+ Patient)
Schwerbehindertenausweis beantragen Versorgungsamt
Betreuung beantragen (wenn der Betreute nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise zur regeln) Vormundschaftsgericht (Amtsgericht)
Geschäftsfähigkeit prüfen (bei Betreuten, die ihr Vermögen erheblich gefährden) und ggf. Einwilligungsvorbehalt beantragen Vormundschaftsgericht (Amtsgericht)
Versorgungseinrichtungen prüfen und ggf. geeigneten Heimaufenthalt vorbereiten
  • Ambulante Einrichtungen
  • Teilstationäre Einrichtungen
  • Stationäre Einrichtungen
Arzt und Alzheimer Gesellschaften informieren über geeignete Einrichtungen in Ihrer Nähe.
  • Ambulante Pflegedienste (Nachbarschaftshilfe, Sozialstation, Private Pflegedienste, ehrenamtliche Helfer etc.)
  • Tagesstätten, Tagespflege, Tageskliniken
  • Pflegeheime, Kurzzeitpflege, gerontopsychiatrische Wohngruppen und Krankenhausabteilungen
Erstattung für häusliche Krankenpflege, Heil- und Hilfsmittel beantragen Krankenkasse
Befreiung von Zuzahlungen beantragen Krankenkasse
Hilfe zur Pflege beantragen Pflegekasse (= Krankenkasse)
ggf. Sozialhilfe beantragen Sozialamt
Rente für den Betreuten beantragen Rentenversicherungsträger (BfA, LVA oder berufsständische Versorgungswerke), ggf. auch private Zusatzversicherungen
Befreiung von Telefongebühren beantragen Telefongesellschaft
Steuererleichterungen für Pflegende beantragen Finanzamt des Pflegebedürftigen und / oder des Pflegenden