Anspruch auf Palliativmedizin
Im hohen Alter ohne langes Leiden abends einzuschlafen und nicht wieder aufzuwachen, so wünscht sich wohl Jeder sein Lebensende.
Doch nur den Wenigsten ist dieser Abschied vergönnt. Viele müssen mit schweren Krankheiten leben, sofern man dabei noch von menschenwürdigem Leben sprechen kann, die Sie stark in Ihrem bisherigen Tagesablauf einschränken oder diesen ganz unmöglich machen. Sind diese Krankheiten fortschreitend bzw. nicht mehr heilbar, haben die betroffenen Patienten einen Anspruch auf palliativmedizinische Versorgung. Dies kann sowohl ambulant als auch stationär erfolgen.